Bewegungs-Sport-Gemeinschaft
Kellerwald-Bad Zwesten e.V.

34596 Bad Zwesten, Kasseler Str. 14

Wie bekomme ich eine Verordnung?

Die Kosten für den Rehasport werden zu 100 % durch die Kostenträger der Rehasportler übernommen.

Die Grundversorgung ist kostenfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Voraussetzung ist der ausgefüllte und genehmigte „Antrag auf Förderung von
Rehabilitationssport / Funktionstraining“, der von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden darf. Die Verordnung (Muster 56 (10.2014) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt.

Die Verordnung muss enthalten:

– Diagnose nach ICD 10 mit Funktions-/ Belastungseinschränkung im Sport
– Rehabilitationsgrund/ -ziel(e)
– Rehabilitationsumfang + Anzahl der Übungseinheiten (ÜE)
– Empfehlung hinsichtlich definierter Rehabilitationssportarten und Inhalte

Die Verordnung (Muster 56 (10.2014) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und bringen diese dann zum Rehasport mit.

 

Die Nutzung von Zusatzleistungen außerhalb der Rehastunden bedarf einer Mitgliedschaft im Verein.