Bewegungs-Sport-Gemeinschaft Kellerwald-Bad Zwesten e.V.

Kasseler Str. 14 , 34596 Bad Zwesten

Telefon: +49 171 1415282

eMail: info@bsg-mit-herz.de

Vorteile als Vereinsmitglied

Die Nutzung von Zusatzleistungen außerhalb der Rehastunden bedarf einer Mitgliedschaft im Verein.

Der jährliche Vereinsbeitrag beträgt 60,00 Euro.

Bei den Herzsportler ist immer ein Arzt anwesend und deswegen beträgt der Jahresbeitrag hier 70,00 Euro.

Als Mitglied können Sie alle Angebote des Sportvereins kostenfrei nutzen.

Was ist Rehabilitationssport?

Rehabilitationssport kann grundsätzlich in jedem Alter bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen.

Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden.

Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.

Rehasport bietet Ihnen die Möglichkeit gemeinsam mit anderen durch Bewegung,
Spiel und Sport ihre Bewegungsfähigkeit, ihre Ausdauer und Muskelkraft zu verbessern, Krankheitsverläufe positiv zu beeinflussen und damit wieder besser am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die Verantwortlichkeit für die eigenen Gesundheit soll gestärkt werden und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.

Die Kosten für den Rehasport werden zu 100 % durch die Kostenträger (alle Rehabilitationsträger) der Rehasportler übernommen.

– gesetzliche Krankenkassen (GKV)
– Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen
– gesetzliche Unfallversicherungsträger u.a. die die Rahmenvereinbarung mitgestaltet und unterschrieben haben
– ein Großteil der privaten Krankenversicherungen (PKV)

 

Wie bekomme ich eine Verordnung?

Die Kosten für den Rehasport werden zu 100 % durch die Kostenträger der Rehasportler übernommen.

Die Grundversorgung ist kostenfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Voraussetzung ist der ausgefüllte und genehmigte „Antrag auf Förderung von
Rehabilitationssport / Funktionstraining“, der von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden darf.

Die Verordnung (Muster 56 (10.2014) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt.

Die Verordnung muss enthalten:

– Diagnose nach ICD 10 mit Funktions-/ Belastungseinschränkung im Sport
– Rehabilitationsgrund/ -ziel(e)
– Rehabilitationsumfang + Anzahl der Übungseinheiten (ÜE)
– Empfehlung hinsichtlich definierter Rehabilitationssportarten und Inhalte

Die Verordnung (Muster 56 (10.2014) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden.

Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und bringen diese dann zum Rehasport mit.

Die Nutzung von Zusatzleistungen außerhalb der Rehastunden bedarf einer Mitgliedschaft im Verein.